Verkehrsrecht

Der Arbeitskreis für Verkehrsrecht ist ein regionaler Zusammenschluss von Berliner Anwältinnen und Anwälten unter dem Dach des Berliner Anwaltsvereins, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt rund um das Verkehrsrecht haben.

Der Arbeitskreis bietet alle am Verkehrsrecht Interessierten ein Forum zur Diskussion und zum Austausch. Von Mitgliedern des Arbeitskreises für die Mitglieder gehaltene Kurzreferate dienen der Anregung und Fortbildung, die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für die Berliner Kollegenschaft durch die Arbeitskreise runden auf lange Sicht den Informationsaustausch ab.

Dabei möchte sich der Arbeitskreis in keinem Fall als Konkurrenz zu anderen Arbeitsgemeinschaften, wie denen des DAV, verstanden wissen. Der Arbeitskreis stellt vielmehr eine Ergänzung dar, da bei den regelmäßigen Treffen insbesondere regionale Themen aus dem Bereich Berlin und Brandenburg besprochen werden. Fortbildungsveranstaltungen nach § 15 FAO ergänzen das Angebot.

Der Mitgliederkreis beschränkt sich weitgehend auf Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins, ein Gästestatus ist für einen gewissen Zeitraum aber möglich. Zu Teilnehmern, die nicht Mitglied des Arbeitskreises sind, gehören regelmässig Richter, Staatsanwälte und weitere Juristen.

Zur Zeit werden für die Teilnahme am Arbeitskreis keine Gebühren erhoben.Wo: Räumlichkeit des BAV, Littenstraße 11 oder „A” Örtlichkeit wird jeweils individuell bekannt gegeben

Wann: Regelmäßige Termine an jedem zweiten Donnerstag im Monat von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

im Anschluss daran gemütliches Beisammensein im Restaurant „Zur letzten Instanz”

Auf Ihr Interesse und Ihre Mitarbeit freut sich der Berliner Arbeitskreis für Verkehrsrecht.

Anmeldung

Grundlagenpapier