Der Einigungsvertrag. Juristische Folgen der SED-Diktatur

1. Mai 2010 | von Stefan Heinrichs | Kategorie: Projekte und Veranstaltungen

Einladungskarte-30-06-2010Der Einigungsvertrag regelte den Beitritt der DDR zu Bundesrepublik. Das SED-Unrecht sollte strafrechtlich verfolgt werden. Dessen Opfer waren zu rehabilitieren und Verfolgungsschäden auszugleichen. Für Eigentumsfragen wurde der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ vereinbart. 20 Jahre danach ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen. Haben sich die Regelungen des Einigungsvertrages bewährt? Wie ist es den Tätern des SED-Unrechts ergangen? Wurde den Opfern Gerechtigkeit zu Teil – oder knausern Behörden ausgerechnet ihnen gegenüber? Und was wurde aus den offenen Vermögensfragen?

Einführung:
Wolfgang Wieland, MdB, Berliner Justizsenator a. D.

Diskussion:

  • Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Staats- und Verwaltungsrechtler an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Wolfgang Loukidis, Rechtsanwalt und Stasi-Aufl öser, Schwerin
  • Uwe Müller, Journalist und Autor, Berlin
  • Ulrich Schellenberg, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins

Moderation:Eine Veranstaltung des Berliner Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und der Robert-Havemann-Gesellschaft e.V. in Kooperation mit dem Berliner Anwaltsverein e.V.

Mittwoch, den 30. Juni 2010, 19 Uhr
Berliner Rathaus
Großer Saal
Berlin-Mitte, Rathausstr. 15

Fahrverbindungen:
S- und U-Bahnhof Alexanderplatz,
Tram M 4, 5 und 6, Bus 100 und 200

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