DEKRA-Siegel für Anwälte heftig umstritten

14. Nov 2008 | von Stefan Heinrichs | Kategorie: Allgemein

Schon seit Jahren können sich interessierte Unternehmen von der DEKRA AG das so genannte DEKRA Siegel ausstellen lassen. Das nehmen unter anderem das Deutsche Rote Kreuz oder Auto Scout 24 in Anspruch. Laut Eigenwerbung der DEKRA AG dokumentiert das DEKRA Siegel Qualität und Sicherheit. „Es schafft Vertrauen und Orientierung für den Handel und den Endverbraucher gleichermaßen“.

Jetzt bietet die DEKRA dieses „Prüfsiegel“ auch für Anwälte an. Nach Angaben des Berliner Tagesspiegel können sich zunächst Arbeitsrechtler einem multiple-choice-Test für 350 Euro netto unterziehen, um nach bestandenem Test das Prüfsiegel zu erhalten.

Was zunächst nur nach einem eher harmlosen, weiteren Abzeichen auf den nach Beachtung schreienden Anwaltsbrüsten klingt, hat den Argwohn, wenn nicht gar den Zorn einiger Kammern auf sich gezogen. Sie sehen im DEKRA Siegel einen Angriff auf das Qualitätsversprechen der mühsam erworbenen Fachanwaltschaft. Und während die Berliner Rechtsanwaltskammer noch einen Vorstandsbeschluss zum Umgang mit dem neuen Siegel herbeiführen möchte, droht die Kammer in Köln ihren Mitgliedern bereits mit standesrechtlichen Verfahren wegen Verstoßes gegen § 7 BORA.

Eine Pressemitteilung der RAK Köln erklärt: Wer gerade einmal zwei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist und 2,5 Stunden in einem multiple-choice-Test Fragen richtig beantwortet, kann für netto 350 Euro dann zum Beispiel die Bezeichnung „Zertifiziert im Arbeitsrecht gültig bis 11/2009“ führen.

Nun kann man zwar der Auffassung sein, dass ein bestandenes Zweites Staatsexamen zunächst einmal für jeden Anwalt ein ausreichendes „Zertifikat im Arbeitsrecht“ darstellt, das auch noch wesentlich länger gültig ist als nur 1 Jahr. Dennoch sollte sich wohl jeder, der sich von der DEKRA zertifizieren lassen möchte, zunächst ein paar Gedanken über seine Kampfeslust machen.

Stefan Heinrichs
Rechtsanwalt

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