Sockelverteidigung

7. Jul 2010 | von Stefan Heinrichs | Kategorie: Strafrecht

Unter dem Begriff Sockelverteidigung wird allgemein die Entwicklung und Durchführung einer gemeinsamen Verteidigungskonzeption für mehrere Beschuldigte verstanden. In seinem Referat wird RA Dr. Rainer M. Christmann den verfahrensrechtlichen und berufsrechtlichen Rahmen von – zulässiger – Sockelverteidigung darstellen und die Formen, Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen. Das Referat soll anhand von Thesen einen Diskussionsanreiz auch für die praktischen Möglichkeiten, die Chancen und die Risiken liefern.

Zeit: Mittwoch, 15.09.2010, 18.30 Uhr
Ort: Littenstr. 11, 10179 Berlin

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