Beschäftigtendatenschutz im Spagat zwischen Persönlichkeitsschutz und Compliance

21. Jun 2010 | von Stephan Kirschnick | Kategorie: Allgemein

Zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum Thema „Beschäftigtendatenschutz im Spagat zwischen Persönlichkeitsschutz und Compliance“ lädt der Deutsche Anwaltverein herzlich ein.

Die Veranstaltung findet statt am Montag, 5. Juli 2010, 18:00-20:00 Uhr im Haus des Deutschen Anwaltvereins, Littenstraße 11, 10179 Berlin.

Nach einer Serie von Datenschutzskandalen in Unternehmen ist der Handlungsdruck für die Politik so hoch wie nie zuvor. Nunmehr hat in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung der aktuellen Bundesregierung das Innenministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorgelegt. Ziel ist es, den Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers bei der Datenverarbeitung durch praxisgerechte Regelungen zu gewährleisten und gleichzeitig Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand zu geben. Inwieweit der vorliegende Gesetzentwurf dieses Ziel erreicht, möchten wir mit Ihnen diskutieren.

Der Datenschutz der Arbeitnehmer beginnt bereits im Bewerbungsverfahren (z. B. Einstellungsinterviews, ärztliche Einstellungsuntersuchung), betrifft vielfältige Regelungen im bestehenden Beschäftigungsverhältnis (z. B. Krankheitsdaten, Korruptionsbekämpfung, E-Mail und Internetnutzung) und erfasst den Umgang mit den personenbezogenen Daten nach Vertragsbeendigung. Diese und weitere Fragen hinsichtlich eines vernünftigen Datenschutzrechts müssen diskutiert und aus Sicht der Anwaltschaft bei der Diskussion um den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Schaffung eines praxisgerechten Beschäftigtendatenschutzes berücksichtigt werden.

Nachfolgende Kurzreferate sollen in die Thematik einführen:

„Die aktuelle Diskussion und die Reaktion der Politik“,
Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef WILLEMSEN, Düsseldorf,
Vorsitzender des DAV-Ausschusses Arbeitsrecht

„Bewerberdaten im Visier – Eignungsfeststellung und Gesundheitsuntersuchung“,
Rechtsanwältin Dr. Nathalie OBERTHÜR, Köln,
Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

„E-Mail und Internetnutzung am Arbeitsplatz“,
Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg MEIER, Berlin,
Mitglied des DAV-Ausschusses Arbeitsrecht

“Compliance – Pflichterfüllung oder bereits Rechtsverletzung?”,
Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn GAUL, Köln
Mitglied des DAV-Ausschusses Arbeitsrecht

Moderation: Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef WILLEMSEN, Düsseldorf,
Vorsitzender des DAV-Ausschuss Arbeitsrecht

Die Veranstaltung richtet sich an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Vertreter der Politik, der Medien und der Justiz, die diese Diskussion begleiten möchten.

Wegen der begrenzten Kapazität wird um Ihre Zusage per Mail an schadowsky@anwaltverein.de gebeten.

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