NJW-Interview zum BAV-Projekt “Anwälte gehen in die Schule”

7. Jun 2010 | von Stefan Heinrichs | Kategorie: Projekte und Veranstaltungen

NJW-aktuell – Heft 22/2010, S. 14

njwAnwälte in Schulen. Seit einigen Jahren gehen Berliner Anwälte in Schulen, um Jugendliche über Ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Mittlerweile gibt es im Berliner Anwaltverein einen Pool von ca. 30 Anwälten, die Schüler ehrenamtlich über verschiedene Rechtsthemen informieren. Der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg hat das Projekt initiiert und war bereits in den Schulen vor Ort.

NJW: Wie ist das Schulprojekt des Berliner Anwaltvereins entstanden?

Schellenberg: Vor etwa sechs Jahren gab es unter dem Namen happy slaping ein Phänomen bei Jugendlichen, die grundlos andere schlugen und diese Körperverletzung mit den damals gerade in Mode gekommenen Fotohandys festhielten und die Aufnahmen im Freundeskreis zur Belustigung herumzeigten. Die Sorglosigkeit mit der die Tat ausgeführt wurde, aber auch die Verhöhnung der Opfer durch die Verbreitung der Filmmitschnitte erschreckten weite Teile der Gesellschaft. Ich bin der festen Überzeugung, dass es gerade auch Aufgabe der Anwaltschaft ist, für das Recht zu werben und zwar nicht nur als Mittel zur Durchsetzung eigener Interessen, sondern gerade auch als das zu achtende Recht der Anderen. Jugendliche erleben Recht meist nur repressiv und in Krisensituationen. Will man Jugendliche für das Recht gewinnen, muss man ihnen vermitteln, dass unsere Gesellschaft wie ein faires Spiel im Sport auf Regeln angewiesen ist. Regeln die für alle gelten, die aber auch alle gleicher-maßen schützen. Unser Ziel ist es, mit dieser Aktion einen kleinen Beitrag für das Verständnis von Recht in Schulen zu wecken.

NJW: Wird das Angebot von den Schulen und Schülern angenommen?

Schellenberg: Ja, wir waren überrascht über das große Echo, das diese Aktion an Berliner Schulen ausgelöst hat. Wir hatten zunächst mit bürokratischen Hürden gerechnet, dann aber zu unserer Freude festgestellt, dass es entscheidend darauf ankommt, auf einen engagierten Lehrer zu treffen und von diesen gibt es in Berlin mehr, als manch einer vielleicht vermutet. Auch die Schüler freuen sich, einen echten Anwalt in ihrem Klassenzimmer zu haben, dem man mal so richtig ein Loch in den Bauch fragen kann. Manchmal stößt man auch ein wenig auf Verlegenheit, meist überwiegt aber die Neugier, das Interesse und das Gefühl, ernst genommen zu werden.

NJW: Als Rechtsanwalt vor einer Schulklasse erlebt man bestimmt spannende Dinge.

Schellenberg: Ja, das kann man sagen. Die Bandbreite ist je nach Schulklasse und Schultyp sehr groß. Bemerkenswert war in einem Fall, dass das Interesse einiger Schüler, die sich nach Auskunft ihres Klassenlehrers sonst am Unterricht kaum beteiligen, sich intensiv auf strafrechtliche Einzelfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und Verkauf von gestohlenen Handykarten erstreckte. Obwohl das Thema der Stunde sehr viel breiter angelegt war, drängten sie immer wieder zur strafrechtlichen Bewertung, vermeintlich hypothetischer Fallgestaltungen, in einem Spannungsfeld zwischen Diebstahl und Betrug und den unterschiedlichen Formen der Tatbeteiligung. Später stellte sich dann heraus, dass in einem nahegelegenen Cafe ein schwunghafter Handel mit gestohlenen Handys betrieben wurde. Aber dies war bislang ein Einzelfall.

NJW: Was sind die rechtlichen Themen, die die Jugendlichen besonders interessieren?

Schellenberg: Unsere Aktion Anwälte gehen in die Schulen ist thematisch nicht beschränkt. Die Kollegen sind in der Gestaltung ihrer Unterrichtseinheit völlig frei. Es gibt also keine Lehreinheiten , die abgearbeitet werden können. Die Unterrichtsstunde wird meist mit dem Klassenlehrer vorbereitet. Oft werden diese Themen dann durch die Klassen bereits vorbereitet. Gleichwohl legen wir einen großen Wert auf Improvisation, d.h. die Möglichkeit, den Interessenschwerpunkten der Schüler, so wie sie sich vor Ort präsentieren, entsprechen zu können. Ganz vorne auf der Beliebtheitsskala steht das Strafrecht in all seinen Facetten. Daneben spielen aber auch zivilrechtliche Fragen eine große Rolle. Dies gilt etwa für Handyverträge, Abonnements von Klingeltönen oder das Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet. Je nach Vorbereitung durch den Klassenlehrer stößt man aber auch auf sehr großes Interesse an übergeordneten Fragestellungen, wie z.B. Datenschutz, die Wirkung der Grundrechte oder auch rechtsphilosophische Fragen. Am meisten beeindruckt hat mich bislang eine Schulklasse eines Neuköllner Gymnasiums, die sich als Themenschwerpunkt den Fall Daschner gewünscht hat. Bereits in der Vorbereitung wurde deutlich, dass diese Klasse sich sehr intensiv mit dem Spannungsverhältnis zwischen Menschenwürde und Schutz des Lebens beschäftigen wollte. Über das hohe Maß an Abstraktion und Differenziertheit der einzelnen Beiträge der Schüler konnte man nur beeindruckt sein.

NJW: Wie weit reicht grundsätzlich die Rechtskenntnis bei den Schülern?

Schellenberg: Die Rechtskenntnisse sind sehr unter-schiedlich. In manchen Klassen ist die erste Unterrichts-stunde schon vorbei bevor man überhaupt die grundlegenden Begriffe gemeinsam sortieren konnte. In anderen Klassen wiederum bemerkt man schon nach kurzer Zeit eine gewisse Unruhe, wenn sich die Einführung etwas zu lange hinzieht. Meistens hängt es vom Grad der Vorbereitung durch den Klassenlehrer ab. Wird ein Thema gut vor-bereitet und ist es thematisch eingegrenzt, kann man mit den Schülern im Regelfall sehr gut arbeiten. Natürlich stößt man aber auch auf grundlegende Irrtümer, wie etwa die Vermutung, ein Angeklagter sei verpflichtet, sich selbst zu belasten oder ein Inkassobüro könne ohne Weiteres einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung einer offenen Handyrechnung betrauen.

NJW: Bislang wird im Schulunterricht das Thema Recht vielerorts eher stiefmütterlich behandelt. Gibt es Anzeichen dafür, dass sich daran in Zukunft etwas ändert?

Schellenberg: Ich hatte diesen Zustand zu Beginn unserer Aktion in einem Gespräch mit einer Berliner Tageszeitung ebenso beklagt, um daraufhin vom damaligen Schulsenator persönlich belehrt zu werden, dass dies angeblich nicht richtig sei. Wir haben daraufhin die Schulpläne der Berliner Schulen einmal kursorisch darauf durchgesehen, welche Rolle Recht im allgemeinen Unterricht spielt. Dem damaligen Schulsenator ist zuzugeben, dass in den Lehrplänen tatsächlich an vielen Stellen auch rechtliche Fragen aufgeführt sind. Der Schwerpunkt liegt aber auf staatsorganisatorischen und historischen Themen. Die Faszination Recht als Verabredung gesellschaftlicher Spielregeln wird dem-gegenüber nicht vermittelt, obwohl aus unserer Sicht das Interesse der Schüler daran sehr groß ist. Bis sich hieran wirklich etwas ändert, werden unsere Anwälte auch in Zukunft noch gern gesehene Gäste in Berliner Schulen sein.

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Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Verlags C.H. Beck.

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