„Dem elektronischen Rechtsverkehr gehört die Zukunft“

4. Jun 2010 | von Stefan Heinrichs | Kategorie: Projekte und Veranstaltungen

Klare Worte der Kollegin Anke Müller-Jacobsen, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin, beim ERV-Forum der Senatsverwaltung für Justiz am 27. Mai im Amtsgericht Wedding: „Dem elektronischen Rechtsverkehr gehört die Zukunft.“ In ihrem Grußwort stellte sie die steigende Bedeutung des elektronischen Rechtsverkehrs heraus und übte Kritik an der durch die Presse bekannten Entscheidung des Dienstgerichtshofs der Richter bei dem OLG Hamm, durch welche es einem Amtsrichter am Amtsgericht Bochum gestattet wurde, die Anträge zum elektronischen Handelsregister nicht am Bildschirm bearbeiten zu müssen, sondern von der Geschäftsstelle Ausdrucke in Papierform zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Vizepräsidentin unterstrich an diesem Praxisfall die Forderung der Kammer nach anwaltlichen Beisitzern in Dienstgerichten der Richter.

Herr Justiz-Staatssekretär Hasso Lieber sprang Frau Kollegin Müller-Jacobsen bei und bezeichnete die Entscheidung des Dienstgerichtshofs in Hamm als eine Überstrapazierung des Art. 97 GG, der die richterliche Unabhängigkeit garantiert. Doch die Justiz sei in Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs keineswegs rückwärtsgewandt. Im Gegenteil: Nach Angaben des Staatssekretärs verfügt insbesondere die Berliner Justiz schon seit 2006 über eine elektronische Vollausstattung inklusive Zugriff auf juristische Datenbanken und das Internet. Über das EGVP, das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach, wurden von Januar bis März 2010 rund 31.000 Vorgänge abgewickelt. Allerdings, das müsse man zugeben, seien darunter 16.000 Handelsregistersachen und 14.000 Mahnanträge. Auf die restliche Gerichtsbarkeit entfielen nur rund 1.000 Vorgänge im ersten Quartal 2010.

An künftige technische Entwicklungen in der Justiz stellte Herr Staatssekretär Lieber vier Anforderungen:

  • Die Technik habe sich dem Menschen anzupassen, nicht umgekehrt
  • Das Gesetz muss sich bestimmten technischen Möglichkeiten auch unter Kostengesichtspunkten anpassen können
  • Eine schrittweise Entwicklung ist dem Zuwarten auf den großen Wurf vorzuziehen
  • Die Entwicklung künftiger IT-Lösungen muss auf möglichst breiter Basis und unter Einbeziehung aller späteren Anwendergruppen erfolgen.

Weitere Redebeiträge zur Infrastruktur des elektronischen Rechtsverkehrs in Berlin, zur elektronischen Kanzlei und zu den Erfahrungen des Amtsgerichts Wedding mit dem EU-Mahnverfahren bildeten eine gute Grundlage für die anschließende, breite Diskussion der Teilnehmer.

Stefan Heinrichs
Rechtsanwalt

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