Mitgliederversammlung 2010 des Berliner Anwaltsvereins
1. Jun 2010 | von Maximilian Gutmacher | Kategorie: AllgemeinAm 19. Mai 2010 fand die diesjährige Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins statt. Gastredner war der Rechtsanwalt und Bundesminister a.D. Gerhart Baum.
Aktivitäten des Berliner Anwaltsvereins 2009
Der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins RAuN Ulrich Schellenberg berichtete zunächst ausführlich über die diesjährigen Aktivitäten und hob insbesondere die rechtspolitischen Stellungnahmen – etwa zur Einführung der Erscheinens- und Aussageverpflichtung von Zeugen bei der Polizei und zu berufspolitischen Problemen sowie die umfangreiche Pressearbeit des Vereins hervor.
Er erinnerte an die Berliner Anwaltstage und das Traditionelle Anwaltsessen mit der Dinner-Speech des Herrn Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts, unter dem Titel „Zivilcourage: Mut der Bürger – Courage der Juristen“. Reges Interesse fand die Fortführung der Veranstaltungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ in Kooperation mit dem Kammergericht und weiteren zahlreichen Berliner Obergerichten, das Projekt „Rechtsanwälte gehen an die Schulen“, die kostenlose Rechtsberatung von Jugendlichen im Wedding und die Arbeit der Arbeitskreise mit dem neugegründeten Arbeitskreis im Fachgebiet Medizinrecht.
In seinem Kassenbericht erläuterte der BAV-Schatzmeister RAuN Jürgen Naatz den Jahresabschluss 2009, woraufhin die Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes beschloss. Die Umlage für die Beteiligung des Berliner Anwaltsvereins an der Imagekampagne („Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.“) des Deutschen Anwaltsvereins wird nicht weiter erhoben – die Mitgliederversammlung setzte den Mitgliedsbeitrag für das Kalenderjahr 2010 auf 198,00 Euro fest.
Neuwahl des Vorstandes
Die Mitgliederversammlung des Berliner Anwaltsvereins wählte in den Vorstand Ulrich Schellenberg als Vorsitzender, Uwe Freyschmidt als stellvertretender Vorsitzender, Jürgen Naatz als Schatzmeister sowie Dr. Astrid Auer-Rheinsdorff, Claudia Frank, Thomas Krümmel und Thomas Riedel als Beisitzer. Die Gewählten nahmen die Wahl an.
Nicht zuletzt erhielten für die Arbeit der Geschäftsstelle des Berliner Anwaltsvereins – hier der Geschäftsführer Christian Christiani und die Geschäftsstellenleiterin Frau Pohl – wohlverdienten Applaus.
Gastredner Gerhart Baum
Rechtsanwalt Gerhart Baum war von 1972 bis 1978 für die FDP Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, danach selbst Bundesinnenminister und seit einigen Jahren als Beschwerdeführer beim Bundesverfassungsgericht an vielen erfolgreichen Verfassungsbeschwerden insbesondere gegen den “großen Lauschangriff”, das Luftsicherheitsgesetz und die Vorratsdatenspeicherung beteiligt. In seinem Gastvortrag resümierte Gerhart Baum die vergangenen und noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und gewährte spannende Einblicke in seine Arbeit. Er warnte gleichzeitig vor der Erosion und Aushöhlung von Grundrechten und einer schleichenden Veränderung des freien Charakters unserer Gesellschaft, hervorgerufen durch die sich stetig mehrenden schweren Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen.
Vorratsdatenspeicherung bei der Telekommunikation
Gleiches gelte im Besonderen auch für die umstrittene Vorratsdatenspeicherung. Diese verstieß, wie nun das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, gegen das Grundgesetz. Die Karlsruher Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig. An dem Verfahren selbst als Kläger beteiligt betonte Baum, es handelte sich um einen besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis – ohne Sicherheit für die Daten und ohne konkrete Angaben, wofür die Daten überhaupt gebraucht werden sollten.
Baum versicherte, er werde sich auch weiterhin gegen das stetige und immer umfassendere Streben nach Datengewinnung und -speicherung einsetzen. Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden dürfe, gehöre zur verfassungsrechtlichen Identität unseres Landes, für deren Wahrung wir uns in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen müssen.
Wohin die Entwicklung in Europa gehe und wie die dortigen Entscheidungen mit der nationalstaatlichen Rechtsprechung und Rechtsetzung zu vereinbaren seien, sei eine weitere wichtige und noch ungelöste Frage.
Maximilian Gutmacher
Rechtsanwalt
